Vērtējums:
Publicēts: 17.09.2003.
Valoda: Vācu
Līmenis: Vidusskolas
Literatūras saraksts: Nav
Atsauces: Nav
  • Eseja 'Abtreibung ', 1.
  • Eseja 'Abtreibung ', 2.
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Prinzipiell ist es ja auch logisch, dass man sich durch einen Schwangerschaftsabbruch strafbar macht, da menschliches Leben schon mit der Gametenverschmelzung beginnt (bereits nach 30 Stunden). Also begeht man streng genommen Mord. Rechtlich dürfte es eigentlich egal sein, ob man Mord an 4 Wochen oder 40 Jahre altem Leben begeht, auch bei 4 Wochen altem Leben handelt es sich also um Mord. Nun könnte man dagegen argumentieren, dass das ungeborene Kind noch kein Lebewesen sei. Aber das stimmt so nicht; Leben zeichnet sich durch Zellteilung und Stoffwechsel aus. Und diese beiden entscheidenden Merkmale besitzt es bereits. Es zählt schließlich der Grundsatz: "Menschliches Leben wird nicht, sondern ist menschliches Leben von Anfang an". Dieses menschliche Leben verhält sich auch von Anfang an als solches, und zwar in jeder Phase seiner Entwicklung, vom Lebensbeginn, bis zum Lebensende, dies ist beschrieben durch das sogenannte Kontinuum.…

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